Allgemeine Vertragsbedingungen von Hispania Motorcycletours SL
Diese AVB sind Bestandteil des Reisevertrages zwischenHispania Motorcycletours SL (Veranstalter) und dem Reiseteilnehmer (Kunden). Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.
1. Vertragsabschluss
1.1) Der Kunde kann sich schriftlich, per Fax oder per E-Mail zur Reise anmelden. Erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Veranstalter tritt der Reisevertrag in Kraft.
1.2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage der unterfertigten Haftungsausschlusserklärung und bei Verwendung von Motorrädern des Veranstalters die Benutzervereinbarungen für Mietmotorräder.
1.3) Keine Buchung wird von unserem Reservierungssystem erfasst, ohne dass der Kunde die AGB als gelesen erklärt und akzeptiert hat.
2. Anzahlung – Restzahlung
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Veranstalters. Diese ist wie folgt zu begleichen:
2.1) Durch eine Anzahlung von 20% des Reisepreises nach Zustellung der Bestätigung.
2.2) Durch Bezahlung des Restbetrags spätestens 40 Tage vor dem Reiseantritt.
2.3) Der Veranstalter behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.
3. Leistung und Preis
3.1) Die Bestätigung des Veranstalters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder während der Reise verlangt, sind zusätzlich zu begleichen.
3.2) Änderungen der angegebenen Fahrrouten oder Zwischenübernachtungen gelten nicht als Leistungsänderung, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.3) Bitte beachten Sie, dass eine Reise mit dem Motorrad von Ihnen mehr Mitwirkung verlangt, als eine übliche Pauschalreise. Viele Dinge sind nicht zu 100% vorhersehbar und vorausplanbar. Wir rechnen mit Ihrem Verständnis für etwaige notwendige Änderungen.
3.4) Im Tourpreis ist der Flughafentransfer in Málaga enthalten, sofern der Kunde am geplanten An-und Abreisetag der Tour ankommt/abreist. Kunden, die früher ankommen oder später abreisen als im Tourablauf beschrieben, sind für den Flughafentransfer verantwortlich. In Barcelona wird kein Flughafentransfer angeboten.
4. Rücktritt von der Reise
4.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich dabei ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Im Falle eines Reiserücktritts durch den Kunden, kann der Reiseveranstalter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnen:
- vom Anzahlungszeitpunkt bis 41 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- 40 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises
- weniger als 8 Tage vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
- No-show: 100 % des Reisepreises
Der Reisepreis ist der Gesamtbetrag aller dem Kunden vom Veranstalter in Rechnung gestellten Leistungen (Tourpreis, Motorradmiete, etc).
4.2) Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Abreise oder zum Abflug, wird der Preis nicht rückerstattet. Verpasst er die Rückfahrt, hat er die Rückreise selber zu organisieren. Gegenüber dem Veranstalter hat er keine Ersatzforderungen zu stellen.
4.3) Umbuchungen von Terminen und Reisezielen sind nur durch Rücktritt vom bestehenden Reisevertrag mit nachfolgender Neuanmeldung möglich.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1) Wenn nicht eine Mindestanzahl von fünf Teilnehmern gebucht hat, kann der Veranstalter eine Reise bis zu 40 Tage vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich davon unterrichtet und die bereits bezahlten Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.2) Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, WHO-Warnungen, Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.3) Ebenso behalten wir uns vor, eine Reise aus oben angeführten Gründen abzubrechen. In einem solchen Fall erfolgt eine anteilige Rückvergütung des Reisepreises der ausstehenden Reisetage (ohne einen evtl. Flugkostenanteil). Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.4) Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter und seinen autorisierten Tourguides bei undiszipliniertem, gefährlichem oder den Ablauf der Reise störendem Verhalten, sowie auch bei Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das Mietmotorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Reise- und / bzw. Mietpreises.
6. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Kunden
6.1) Bricht der Kunde die Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters.
6.2) Muss der Kunde die Reise aus einem zwingenden Grund, z.B. wegen Erkrankung oder Unfalls, schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen etc. vorzeitig Abbrechen, bemüht sich der Veranstalter, bei der Organisation der Rückreise so weit als möglich behilflich zu sein. Einen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters besteht nicht.
7. Einhaltung von Vorschriften und Eigenverantwortung
7.1) Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
7.2) Der vom Veranstalter gestellte Reiseleiter (Tourguide) gibt lediglich eine ungefähre Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Reiseleiter (Tourguide) anzuzeigen.
7.3) Für das ordnungsgemäße Verstauen von Gepäck am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von Hispania Motorcycletours SL ist hierfür ausgeschlossen.
7.4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bezüglich Verlust oder Beschädigung für persönliche Wertgegenstände, Dokumente und elektronischen Geräte des Tourteilnehmers während der Tour.
8. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
8.1) Der Kunde ist für die Einhaltung der für die bereisten Länder geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften selbst verantwortlich.
8.2) Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.
9. Führerschein und Fahrkönnen
9.1) Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um das Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können.
9.2) Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist der Veranstalter unter Verrechnung der in Pkt. 4.1) obig angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit.
9.3) Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten die Rechtsfolgen des Pkt. 5.4) ein.
10. Gesundheit, Alkohol und Medikamente
10.1) Ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand ist Voraussetzung für die Tourteilnahme. Tourteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Tourabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass gegenüber dem Veranstalter ein Anspruch entsteht.
10.2) Dem Tourteilnehmer ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente oder sonstige Mittel, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Dies gilt auch für Kunden, welche als Beifahrer an der Reise teilnehmen. Werden nach Ende der Tagestour Alkohol, Medikamente und sonstige beeinträchtigende Substanzen eingenommen, so hat der Kunde sicherzustellen, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen des Pkt. 5.4) ein.
11. Haftung
11.1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit.
11.2) Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.3) Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.4) Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
11.5) Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere nicht bei Verkehrsunfällen. Bei dieser Form der Erlebnisreise ist jeder Tourteilnehmer für sein Handeln und besonders für seine Fahrweise und Streckenwahl sowie das Einschätzen seiner eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Reiseleiter (Tourguide) folgt.
11.6) Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
11.7) Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die verloren gehen oder aus unseren Vermietstationen oder Begleitfahrzeugen gestohlen werden.
11.8) Hispania Tours bietet Kunden gerne Hilfe an, wenn sie einen Paketdienst oder Postservice für persönliche Koffer oder Pakete zwischen unseren Verleihstationen benötigen. Diese Paketdienstleistung wird von einer unabhängigen Firma ausgeführt, die nicht zu Hispania Tours gehört.
Hispania Tours vermittelt lediglich zwischen dem Kunden und dem Paketdienst. Somit übernimmt Hispania Tours keinerlei Verantwortung für verspätete Lieferungen. Bei Verlust, Schaden oder Verzögerungen, die während der Versendung des Materials passieren, muss der Kunde seine Reklamation selbst an den Paket-Dienstleister stellen und Hispania Tours aus jeglicher Haftung entlassen.
12. Haftung DES MIETERS FÜR SCHÄDEN
Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, hinsichtlich Verlust (auch Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades) und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemäßer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen. Bei Schäden am Mietmotorrad haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Berechnung- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und marktanteilige Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
13. Haftung und Wetter
13.1) Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter vor, die Route der Tour und damit die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. Wir sind dabei bemüht, den Charakter der Tour nicht zu verändern und stets gleichartige Leistungen zu erbringen.
13.2) Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
14. Unterbringung und Hotels
Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind landesspezifisch und haben einen guten Standard. Sollten - aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters liegen - die Zielhotels nicht erreicht werden können, kann aus diesem Grund kein Schaden geltend gemacht werden. Die hierdurch eventuell entstehenden Mehrkosten trägt der Teilnehmer.
Einzelzimmer sind gegen Aufpreis in der Reihenfolge der Buchungseingänge verfügbar, können jedoch bei begrenzter Anzahl nicht immer garantiert werden. Wünscht eine Einzelperson, sich ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird sich der Veranstalter bemühen, einen geeigneten Zimmergenossen zu finden. Gelingt dies nicht, muss der Einzelzimmerzuschlag berechnet werden.
15. Eigenes Fahrzeug
Tourteilnehmer, welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer Tour des Veranstalters teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges und für die notwendigen Fahrzeugdokumente sowie der erforderlichen Fahrzeugversicherung selbst verantwortlich. Hispania Tours kann in diesem Falle keine Versicherung anbieten.
16. Off - road Fahrten
Off - road Fahrten mit vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, außerhalb der jeweilig vom Veranstalter festgelegten Route, sind nicht gestattet. Ebenso ist der unsachgemäße Gebrauch des Mietfahrzeuges verboten. Der Kunde haftet für die durch nicht autorisiertes off-road Fahren und unsachgemäßen Gebrauch entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Limitierung durch den Selbstbehalt.
17. Versicherung
17.1) Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz.
17.2) Insolvenzversicherung
Der Veranstalter hat alle Teilnehmer für den Fall der Insolvenz von Hispania Motorcycletours SL mittels einer Insolvenzversicherung bei der XA SEGUROS GENERALES, S.A DE SEGUROS Y REASEGUROS mit der Polizennummer 82517731 abgesichert.
18. Datenschutz und Urheberrecht
Die auf den Touren von Vertretern des Veranstalter angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von Hispania Motorcycletours SL. Hispania Motorcycletours SL ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Hispania Motorcycletours SL gegenüber dem Teilnehmer entstehen. Weiters genehmigen die Teilnehmer die Veröffentlichung der angefertigten Videos und Bilder in den sozialen Medien über die Kanäle des Veranstalters und dessen Partner.
19. Reklamationen
19.1) Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zur Reklamation haben, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies zu den üblichen Geschäftszeiten bei uns tun.
19.2) Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren.
19.3) Etwaige Ansprüche aus Gewährleistung können nur selbst geltend gemacht, nicht aber abgetreten werden.
20. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Alle früher veröffentlichten Reisebedingungen werden durch die vorliegende ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
des Vertrages sind solange unwirksam, bis sie durch HISPANIA TOURS schriftlich bestätigt wurden.
DRUCKFEHLER
HISPANIA TOURS behält sich das Recht vor, Druckfehler und Fehler in der Kalkulation jederzeit zu korrigieren.
21. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Malaga (Spanien ) vereinbart.
22. Veranstalter
HISPANIA MOTORCYCLETOURS S.L
Carril de Guetara 54
E-29004 Malaga, Spanien
NIF: ESB18716464